Die kantonalen Verbote von Veranstaltungen sind falsch. Die Verbände der Veranstaltungswirtschaft fordern jetzt eine differenzierte Handhabung.
by Urs Seiler | 26. Oktober 2020
EXPO EVENT Swiss LiveCom Association und weitere Branchenverbände äussern ihr grosses Verständnis für das Gesundheitswesen und die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Aber die Veranstaltungsbranche kann das Veranstaltungsverbot durch kantonale Entscheide nicht nachvollziehen. (Bild: Sindex, Bernexpo Groupe). Seit zum Beispiel der Kanton Zürich auf ein Verbot von Grossveranstaltungen verzichtet, sehen sich die Verbände in ihrer Haltung bestärkt für eine differenziertere Betrachtungsweise ihrer Anlässe.
Die Verbandsgemeinschaft kritisiert das Veranstaltungsverbot, das in verschiedenen Kantonen herrscht, während das andere Kantone nicht kennen. Der Bundesrat hat Grossveranstaltungen mit entsprechenden Schutzkonzepten zum jetzigen Zeitpunkt explizit nicht in Frage gestellt. Ansteckungen passieren aktuell hauptsächlich im privaten Umfeld, wo keine Schutzmassnahmen wie Masken und Distanz greifen.
Neben Expo Event gehören der Verein Schweizer Stadion- und Arenabetreiber, der Schweizerische Bühnenverband, der Schausteller Verband Schweiz, Promotor Suisse, die Swiss Music Promoters Association, der Schweizer Verband der Festzeltbauer sowie der Schweizer Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe zu den Verbänden, die sich jetzt Gehör verschaffen (siehe Beilage).

Veranstaltungsverbot gefährdet die Wirtschaft
«Die Veranstalter haben sehr viel in ihre Schutzkonzepte investiert und bis heute bewiesen, dass diese erstens sehr gut geplant und zweitens bisher sehr gut umgesetzt worden sind und funktionieren», erklärt Christoph Kamber, Präsident von EXPO EVENT Swiss LiveCom Association. Der Entscheid ist aus Sicht der Veranstaltungsverbände insbesondere unverhältnismässig, weil bis anhin keine Corona-Fälle bekannt sind, welche in Zusammenhang mit grossen Sport- und Kulturveranstaltungen stehen. «Wir erwarten eine differenzierte Betrachtungsweise für Veranstaltungen mit anerkannten Schutzkonzepten, die sich bisher bewährt haben. Es gilt jetzt, Augenmass zu wahren», ergänzt Roman Steiner, Geschäftsführer Schweizerischer Bühnenverband. Von den kantonalen Beschlüssen werden unzählige Unternehmen sowie tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tangiert. «Das neuerliche Veranstaltungsverbot ist für die ohnehin schon stark betroffene Branche nichts weniger als existenzbedrohend», unterstreicht Christoph Kamber.
Appell zur Umsetzung der Härtefall-Massnahmen
Die beteiligten Verbände fordern nun eine sofortige Umsetzung der Härtefall-Massnahmen für Unternehmen nach Art. 12 des COVID-19-Gesetzes und haben sich daher mit einem Appell an die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK, die Finanzdirektorenkonferenz FDK, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sowie das Bundesamt für Gesundheit BAG gewandt. Mit der Verabschiedung des COVID-19-Gesetzes hat das Parlament in der Herbstsession innert Kürze eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welches das Überleben vieler Unternehmen sichern soll.
Die Verbände fordern daher unter anderem einen praktischen und unkonventionellen Ansatz zur Auszahlung von Soforthilfe für Härtefälle noch im Herbst 2020, eine Vorleistungspflicht des Bundes oder der Kantone sowie kantonsübergreifende, einheitliche Kriterien und Verfahren zur Beurteilung und Zulassung für die Auszahlung von Härtefall-Massnahmen. Unternehmen der Veranstaltungsbranche benötigen zudem dringend eine Anschubfinanzierung, damit mit situationsgerechten und innovativen Veranstaltungskonzepten adäquat auf die aktuelle Situation reagiert werden kann und sowohl Know-how wie auch Arbeitsplätze nachhaltig gesichert werden können.
Die Verbände der Veranstaltungsbranche umfassen 1’250 Mitglieder, 23'000 Mitarbeiter, 40'000 freiwillige Helfende und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von CHF 3 Mrd. Ohne finanzielle Unterstützung droht dem Veranstaltungsbereich ab Spätherbst 2020 eine Konkurswelle mit Verlust von vielen Arbeitsplätzen.
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