Das Zivilgericht Basel-Stadt weist die von der LLB Swiss Investment AG beantragte vorsorgliche Verfügung einer Handelsregistersperre betreffend die Beschlüsse der außerordentlichen Generalversammlung der MCH Group AG vom 3. August 2020 ab.
by Urs Seiler | 6. Oktober 2020
Am 31. Juli 2020 hat die Aktionärsgruppe LLB Swiss Investment AG einen Zusatzantrag zur außerordentlichen Generalversammlung der MCH Group eingereicht, der verlangte, die Aufhebung der Vinkulierung ohne Vorbehalt der Zustimmung zu den anderen Traktanden umzusetzen. Mit der entsprechenden Weisung an die unabhängige Stimmrechtsvertretung im Falle von Zusatzanträgen von Aktionären ist dieser dann an der Generalversammlung vom 3. August 2020 klar abgelehnt worden.
Mit der Aufhebung der Vinkulierung, hätte die private Aktionärsgruppe um LLB Swiss Investment AG, die einer Kapitalerhöhung und damit einem Einstieg der Lupa Systems von James Murdoch entgegengesetzt ist, mehr Stimmmacht und bessere Chancen gehabt, eine Kapitalerhöhung zu verhindern.
Das Zivilgericht Basel-Stadt hat nun die von der LLB Swiss Investment AG beantragte vorsorgliche Verfügung einer Handelsregistersperre betreffend aller Beschlüsse der außerordentlichen Generalversammlung der MCH Group AG vom 3. August 2020, also auch der Aufhebung der Vinkulierung, abgewiesen. Es fordert das Handelsregisteramt Basel-Stadt auf, die Beschlüsse der außerordentlichen Generalversammlung im Handelsregister einzutragen.
Good News für die MCH Group
Das sind gute Neuigkeiten für die MCH Group. Sie hat jetzt wieder Handlungsfreiheit, mit dem potenziellen Investor Lupa Systems von James Murdoch weiter zu verhandeln und so zu dringend benötigtem Kapital zu kommen. Die MCH Group nimmt den Entscheid des Zivilgerichts zur Kenntnis. Sie arbeitet nach wie vor intensiv daran, die notwendigen Kapitalmassnahmen so bald als möglich durchführen zu können.
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